§ 70 BVergG 2006
Eine Bestätigung durch einen Sachverständigen ist keine der ISO 9001:2008 „vergleichbare Zertifizierung“, weil ein Sachverständiger keine Zertifizierungsstelle ist.
VwGH, 20.04.2016, Ra 2015/04/0018
§ 70 BVergG 2006
Eine Bestätigung durch einen Sachverständigen ist keine der ISO 9001:2008 „vergleichbare Zertifizierung“, weil ein Sachverständiger keine Zertifizierungsstelle ist.
VwGH, 20.04.2016, Ra 2015/04/0018