Burgenland
Gesetz, mit dem das bgld Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz – NG 1990 geändert wird, LGBl 2016/20
Durch diese recht umfangreiche Gesetzesnov wurden va die Bewilligungspflichten von Anlagen zur Gewinnung von mineralischen Rohstoffen und von Anlagen zur Ablagerung von Abfällen neu geregelt und erweitert sowie die Bemessungsgrundlage für die Landschaftsschutzabgabe erhöht. Weiters wurde ein Bewilligungsverfahren für die Errichtung bestimmter Werbeeinrichtungen eingeführt, in welchem die Landschaftsverträglichkeit dieser Maßnahmen geprüft wird. Gemeinden erhalten Parteistellung in Naturverträglichkeitsprüfungsverfahren und der Leitfaden für die Vorlage der Naturverträglichkeitserklärung wurde neu gefasst. Schließlich gelten nun die in der Natur- und Landschaftsschutzverordnung Neusiedlersee normierten Verbote als bewilligungspflichtige Tatbestände nach dem NG 1990.