§ 19 BVergG 2006, § 129 Abs 1 Z 7 BVergG 2006, § 129 Abs 8 BVergG 2006
Ein Abhängigkeitsverhältnis aus jahrelanger enger Zusammenarbeit und die Projektleitung in beiden Angeboten durch denselben Projektleiter begründet eine unzulässige Mehrfachbeteiligung.