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Auslegung einer Garantieerklärung

RechtsprechungZivilrechtbbl 2016/163bbl 2016, 163 Heft 4 v. 1.8.2016

§ 880a ABGB

Die Zusicherung des Verkäufers für eine mindestens 30-jährigen Haltbarkeit von Dachziegeln bzw für den Ersatz fehlerhafter Dachziegel zu garantieren umfasst jedenfalls bei ausdrücklicher Ausnahme der Ersatzpflicht für Verlege-, Transport- und sonstige Kosten sowie Folgeschäden nicht die Austausch bzw Verlegekosten für Ersatzziegel, sofern sich der Anspruch nur aus der Garantie nicht aber aus Gewährleistung ableiten lässt.

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