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Haftung des Immobilienmaklers für (zugesicherte) Baulandeigenschaft

RechtsprechungZivilrechtbbl 2016/155bbl 2016, 162 Heft 4 v. 1.8.2016

§ 3 MaklerG

Hat der Makler seine Pflichten gegenüber dem Auftraggeber verletzt, kann bei Vorliegen auch der übrigen Voraussetzungen nach allgemeinen Grundsätzen Schadenersatz verlangt werden. Insofern verweist Satz 1 des § 3 Abs 4 MaklerG lediglich auf allgemeines Schadenersatzrecht.

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