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Verbücherung eines (gebauten) Güterweges; fehlendes Einvernehmen über Abtretungsflächen

RechtsprechungZivilrechtbbl 2016/152bbl 2016, 159 Heft 4 v. 1.8.2016

§ 20 LiegTeilG

Im Einspruchsverfahren nach § 20 LiegTeilG hat das Grundbuchsgericht infolge des Verweises auf § 14 LiegTeilG nach den Grundsätzen des Verfahrens außer Streitsachen vorzugehen, sodass keine Beschränkung auf den Urkundenbeweis besteht.

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