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Mindestbreite wohnungseigentumstauglicher Abstellplatz

RechtsprechungZivilrechtbbl 2016/149bbl 2016, 157 Heft 4 v. 1.8.2016

§ 2 WEG 2002

Bei einem Abstellplatz im Sinn des § 2 Abs 2 WEG muss es sich nicht um einen Stellplatz für mehrspurige Kfz handeln. Eine den sonstigen Kriterien des WEG entsprechende Abstellfläche ist solange als wohnungseigentumstauglich anzusehen, als darauf zumindest ein einspuriges Kfz geparkt werden kann.

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