§ 39 tir BauO 2011
Durch die Brennholzlagerung im Ausmaß von 5 m3 auf dem Kfz-Abstellplatz (hier: Flugdach) werden keine baurechtlich geschützten Interessen beeinträchtigt.
LVwG Tir, 02.05.2016, LVwG-2016/22/0280-4
§ 39 tir BauO 2011
Durch die Brennholzlagerung im Ausmaß von 5 m3 auf dem Kfz-Abstellplatz (hier: Flugdach) werden keine baurechtlich geschützten Interessen beeinträchtigt.
LVwG Tir, 02.05.2016, LVwG-2016/22/0280-4