§ 4 Z 13 stmk BauG 1995, § 20 Z 5 stmk BauG 1995
Motoren, Maschinen und Apparate sind keine baulichen Anlagen im Sinn des § 4 Z 13 stmk BauG.
Bei einer Abluftleitung (hier: aus Hartschaum mit Polyestermantel inklusive der Befestigung an der bauseitigen Unterkonstruktion) handelt es sich um den Bestandteil einer Maschine.