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Werklohn bei unterbliebener Verbesserung wegen fehlender Mitwirkung des Werkbestellers

RechtsprechungZivilrechtbbl 2016/115bbl 2016, 115 Heft 3 v. 1.6.2016

§ 1052 ABGB, § 1168 Abs 1 ABGB

Die Unterlassung der nötigen Kooperation des Werkbestellers für die Verbesserung durch den Werkunternehmer führt zum Erlöschen seines Leistungsverweigerungsrechtes bzw der Einrede des nicht erfüllten Vertrages aufgrund von Werkmängeln.

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