§ 7 BauKG
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan hat als wichtigen Punkt konkrete Maßnahmen zur Absturzsicherung zu enthalten.
OGH, 21.12.2015, 9 Ob 35/15k
§ 7 BauKG
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan hat als wichtigen Punkt konkrete Maßnahmen zur Absturzsicherung zu enthalten.
OGH, 21.12.2015, 9 Ob 35/15k