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Vorarbeiten; Baustelleneinrichtung; Einfriedung; bewilligungspflichtige Bauvorhaben

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2016/102bbl 2016, 111 Heft 3 v. 1.6.2016

§ 27 Abs 1 vlbg BauG 2001, § 28 Abs 2 vlbg BauG 2001

Wenn Vorarbeiten nicht separat bewilligt werden, sind diese von der Baubewilligung mitumfasst.

Eine Einfriedung, die als Baustelleneinrichtung zur Absicherung der Baustelle erforderlich ist, ist als mit der Baubewilligung mitbewilligt anzusehen.

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