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Bebauungsplan; Ausnutzbarkeit der Bauliegenschaft; geringfügige Abweichungen; Ausnahmebewilligung; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2016/94bbl 2016, 108 Heft 3 v. 1.6.2016

§ 31 Abs 3 oö BauO 1994, § 31 Abs 4 oö BauO 1994, § 36 Abs 1 oö BauO 1994, § 32 Abs 1 oö ROG 1994, § 32 Abs 2 Z 2 oö ROG 1994, § 32 Abs 6 oö ROG 1994

Die Bewilligung einer geringfügigen Abweichung von den Bestimmungen über die Ausnutzbarkeit der Bauliegenschaft (hier: Überschreitung um 13,82 m2) muss sachlich und nachvollziehbar begründet werden.

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