§ 23 Abs 3 krnt BauO 1996
Nachbarn haben die von einer Lärmschutzwand hervorgerufene Verschattung und Einschränkung der bisherigen Aussicht in Kauf zu nehmen.
VwGH, 22.12.2015, 2013/06/0147
§ 23 Abs 3 krnt BauO 1996
Nachbarn haben die von einer Lärmschutzwand hervorgerufene Verschattung und Einschränkung der bisherigen Aussicht in Kauf zu nehmen.
VwGH, 22.12.2015, 2013/06/0147