Die Aufgabe, eine große Zahl von MigrantInnen unterzubringen, wurde durch Schwierigkeiten mit diversen Genehmigungsvoraussetzungen udgl erheblich erschwert. Im September 2015 wurde daher das BVG über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden, BGBl I 2015/120 beschlossen; dieses BVG (im Folgenden: UBVG) trat am 1.10.2015 in Kraft. Es beschränkt sich nicht auf eine Änderung oder Durchbrechung der Kompetenzverteilung, sondern normiert ein eigenes Bewilligungssystem durch Nutzungsbescheide der BMI. Dieses System ist durch seine mangelnde legistische Qualität und die massive Beeinträchtigung des Rechtsschutzes problematisch. Der Beitrag widmet sich vorrangig den Rechtsschutzproblemen gegen Nutzungsbescheide der BMI.