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Verhandlungsverfahren; Ausscheiden; behebbarer Mangel; Erstangebot; Wettbewerbsstellung

RechtsprechungVergaberechtbbl 2016/87bbl 2016, 72 Heft 2 v. 1.4.2016

§ 19 BVergG 2006, § 106 BVergG 2006, § 129 Abs 1 Z 7 BVergG 2006

Das Verhandlungsverfahren räumt dem Bieter einen besonderen Mitgestaltungsspielraum ein. Bei der Frage, ob sich ein Bieter an die Ausschreibungsbestimmungen hält, ist daher ein differenzierender Maßstab anzulegen.

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