Art 14b B-VG, § 1 wr VRG 2007
Die Regelung der Zuständigkeiten der Vergabekontrollbehörden ist einer Festlegung in den Ausschreibungsunterlagen entzogen und kann daher auch nicht bestandfest werden.
Art 14b B-VG, § 1 wr VRG 2007
Die Regelung der Zuständigkeiten der Vergabekontrollbehörden ist einer Festlegung in den Ausschreibungsunterlagen entzogen und kann daher auch nicht bestandfest werden.