§ 914 ABGB
Der Auftrag zur Programmierung und Inbetriebnahme einer elektrischen Steuerungsanlage für ein Bauvorhaben umfasst – auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde – die Pflicht zur
§ 914 ABGB
Der Auftrag zur Programmierung und Inbetriebnahme einer elektrischen Steuerungsanlage für ein Bauvorhaben umfasst – auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde – die Pflicht zur