§ 8 vlbg BauG 2001, § 26 Abs 1 vlbg BauG 2001, § 18 Abs 3 vlbg RPlG 1996
Immissionen, die sich im Rahmen des in einer Widmungskategorie (hier: Freiland-Landwirtschaft) üblichen Ausmaßes halten, sind als zumutbar anzusehen.
§ 8 vlbg BauG 2001, § 26 Abs 1 vlbg BauG 2001, § 18 Abs 3 vlbg RPlG 1996
Immissionen, die sich im Rahmen des in einer Widmungskategorie (hier: Freiland-Landwirtschaft) üblichen Ausmaßes halten, sind als zumutbar anzusehen.