§ 5 Abs 5 lit c vlbg BauG 2001
Vordächer in der Gesamtlänge von 11 m und mit einer Ausladung von 1,20 m an einem 36,40 m langen Haus sind keine untergeordneten Teile.
VwGH, 25.11.2015, 2013/06/0240
§ 5 Abs 5 lit c vlbg BauG 2001
Vordächer in der Gesamtlänge von 11 m und mit einer Ausladung von 1,20 m an einem 36,40 m langen Haus sind keine untergeordneten Teile.
VwGH, 25.11.2015, 2013/06/0240