§ 11 Abs 2 nö BauO 1996, § 23 Abs 3 nö BauO 1996
Bei den in § 23 Abs 3 nö BauO aufgezählten Bauvorhaben ist bei Vorliegen der Voraussetzungen die Bauplatzerklärung auszusprechen, ohne dass es hiefür eines Antrages bedarf.
VwGH, 17.12.2015, 2013/05/0101