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Fehlende Dachrinnen; Baugebrechen; Baukonsens; anzuwendende bautechnische Vorschriften; baupolizeilicher Auftrag

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2016/49bbl 2016, 50 Heft 2 v. 1.4.2016

§ 33 nö BauO 1996

Bei einem um 1880 errichteten Gebäude darf nur die Wiederherstellung jenes Zustandes vorgeschrieben werden, der den zur (hier: vermuteten) Zeit seiner Errichtung in Kraft gestandenen technischen Vorschriften entspricht.

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