vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Übergang eines obligatorischen Nutzungsrechtes im Erbweg

RechtsprechungZivilrechtbbl 2016/41bbl 2016, 27 Heft 1 v. 1.2.2016

§ 481 ABGB, § 497 ABGB

Ein obligatorisches Nutzungsrecht (an einem Erdkeller) geht auf den Erwerber der dienenden Sache entweder durch vertragliche Übernahme oder im Wege der Gesamtrechtsnachfolge über. Ein schützenswertes Vertrauen auf das Nichtbestehen von Verpflichtungen gibt es in diesem Fall nicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte