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Erkundigungspflichten bei offenkundigen persönlichen Dienstbarkeiten

RechtsprechungZivilrechtbbl 2016/34bbl 2016, 24 Heft 1 v. 1.2.2016

§ 1500 ABGB

Auch persönliche Dienstbarkeiten, wie Wohnungsdienstbarkeiten, können offenkundig sein und eine Erkundigungspflicht des Wohnungskäufers nach sich ziehen, bei deren Unterlassung kein gutgläubiger lastenfreier Erwerb möglich ist.

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