§ 1500 ABGB
Auch persönliche Dienstbarkeiten, wie Wohnungsdienstbarkeiten, können offenkundig sein und eine Erkundigungspflicht des Wohnungskäufers nach sich ziehen, bei deren Unterlassung kein gutgläubiger lastenfreier Erwerb möglich ist.
§ 1500 ABGB
Auch persönliche Dienstbarkeiten, wie Wohnungsdienstbarkeiten, können offenkundig sein und eine Erkundigungspflicht des Wohnungskäufers nach sich ziehen, bei deren Unterlassung kein gutgläubiger lastenfreier Erwerb möglich ist.