§ 1120 ABGB, § 3 BauRG, § 5 BauRG, § 9 BauRG, § 14 WGG
Im Fall eines Kettenbaurechtsvertrags ist die Bauberechtigte noch vor Intabulation des neuen Baurechts ab dem vereinbarten Stichtag zur Weiterverrechnung des Bauzinses an den Nutzungsberechtigten berechtigt.