Ö-Norm B 2110 Punkt. 5.29.2, Punkt. 5.30.2
Die Bestimmungen dienen im Wesentlichen dazu, möglichst rasch Klarheit über die Abrechnung zu schaffen. Der Auftraggeber soll zu einem
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Ö-Norm B 2110 Punkt. 5.29.2, Punkt. 5.30.2
Die Bestimmungen dienen im Wesentlichen dazu, möglichst rasch Klarheit über die Abrechnung zu schaffen. Der Auftraggeber soll zu einem
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