§ 30 Abs 5 oö ROG 1994
Die Haltung von zwei (Freizeit-) Pferden auf einer 1,3 ha Wiesenfläche und 2.558 m2 Waldfläche ist keine landwirtschaftlich betriebene Tätigkeit.
VwGH, 20.10.2015, 2013/05/0172
§ 30 Abs 5 oö ROG 1994
Die Haltung von zwei (Freizeit-) Pferden auf einer 1,3 ha Wiesenfläche und 2.558 m2 Waldfläche ist keine landwirtschaftlich betriebene Tätigkeit.
VwGH, 20.10.2015, 2013/05/0172