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Definition „gewachsenes“ Gelände; Bebauungsplan

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2016/6bbl 2016, 10 Heft 1 v. 1.2.2016

§ 31 oö ROG 1994

Unter dem in einem Bebauungsplan verwendeten Begriff „gewachsenes Gelände“ ist – in Ermangelung einer Definition in der BauO, im BauTG und ROG – das im Zeitpunkt der Beschlussfassung

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