§ 6 Abs 1 nö BauO 1996
Die Frage der Parteistellung eines Nachbarn ist nicht an Hand des Vorbringens der in Betracht kommenden Nachbarn, sondern von Amts wegen an Hand des konkreten Bauvorhabens zu prüfen.
VwGH, 29.09.2015, Ra 2015/05/0032
§ 6 Abs 1 nö BauO 1996
Die Frage der Parteistellung eines Nachbarn ist nicht an Hand des Vorbringens der in Betracht kommenden Nachbarn, sondern von Amts wegen an Hand des konkreten Bauvorhabens zu prüfen.
VwGH, 29.09.2015, Ra 2015/05/0032