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Auftragswert; Schwellenwert; Grundsatz der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung; Pflicht zur Transparenz; Änderung; technische Spezifikation; Ablehnung; Angebot

RechtsprechungVergaberechtbbl 2015/265bbl 2015, 282 Heft 6 v. 1.12.2015

Art 23 Abs 8 RL 2004/18/EG

Nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung und der Pflicht zur Transparenz ist es dem öffentlichen Auftraggeber untersagt, ein den Anforderungen der Ausschreibung genügendes Angebot unter Berufung auf Gründe abzulehnen, die nicht in der Ausschreibung vorgesehen sind.

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