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Antrag auf Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung eines halben Mindestanteils; Zustimmungserfordernisse

RechtsprechungZivilrechtbbl 2015/260bbl 2015, 281 Heft 6 v. 1.12.2015

GBG § 53 Abs 3

Seit der Wohnrechtsnovelle 2006 ist eine gesonderte Veräußerung eines halben Mindestanteils erlaubt. Der andere Eigentümerpartner muss aber in grundbuchsfähiger Form der Veräußerung zustimmen. Dieses Zustimmungserfordernis

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