ABGB § 1425
Sowohl Unklarheit der Rechtslage als auch Auftreten von mehreren Forderungsprätendenten bilden einen rechtlichen Grund zum Gerichtserlag im Sinne des § 1425 ABGB.
OGH, 25.06.2015, 8 Ob 57/15p
ABGB § 1425
Sowohl Unklarheit der Rechtslage als auch Auftreten von mehreren Forderungsprätendenten bilden einen rechtlichen Grund zum Gerichtserlag im Sinne des § 1425 ABGB.
OGH, 25.06.2015, 8 Ob 57/15p