vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vordach; untergeordneter Bauteil; Mindestabstand; subjektiv-öffentliche Rechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2015/243bbl 2015, 272 Heft 6 v. 1.12.2015

vlbg BauG 2001 § 5 Abs 5 lit c

Die Beurteilung, ob es sich bei einem Vordach um einen „untergeordneten Bauteil“ handelt, hat mit Rücksichtnahme auf seine dimensionalen Verhältnisse zum restlichen Bauwerk zu erfolgen.

Ein 31,9 m langes Vordach mit einer Ausladung von 1,20 m stellt an einem 36,40 m langen Gebäude keinen „untergeordneten Bauteil“ dar, der innerhalb der Abstandsflächen auf dem Baugrundstück errichtet werden darf.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte