sbg BauPolG § 9 Abs 1 Z 6, sbg ROG 2009 § 83 Abs 2, sbg ROG 1998 § 17 Abs 1 Z 2
Ob eine bestimmte Betriebstype wegen ihrer Immissionswirkungen als zulässig anzusehen ist, kann nur anhand der Auswirkungen eines bestehenden Vergleichsbetriebes beurteilt werden.