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Anlagen zur Beseitigung von Niederschlagswässern; Retentionsbecken; Immissionsschutz; schädliche Einflüsse; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2015/232bbl 2015, 262 Heft 6 v. 1.12.2015

oö BauO 1994 § 31 Abs 4, oö BauTG 2013 § 2 Z 22, oö BauTG 2013 § 3 Abs 3 Z 2, AVG § 52

Nachbarn kommt ein subjektiv-öffentliches Recht zu, dass aus Anlagen zur Beseitigung von Niederschlags- und Abwässern keine schädlichen Einflüsse (Immissionen) auf ihre Grundstücke gelangen.

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