krnt BauO 1996 § 13 Abs 1, AVG § 37, AVG § 45, AVG § 52
Wird dem Amtssachverständigengutachten mit einem Privatgutachten entgegentreten, muss sich die Baubehörde mit diesem zureichend auseinandersetzen.
Seite 258
krnt BauO 1996 § 13 Abs 1, AVG § 37, AVG § 45, AVG § 52
Wird dem Amtssachverständigengutachten mit einem Privatgutachten entgegentreten, muss sich die Baubehörde mit diesem zureichend auseinandersetzen.
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