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Änderungsantrag; Projektmodifikation; Wesensänderung des Vorhabens; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2015/227bbl 2015, 258 Heft 6 v. 1.12.2015

krnt BauO 1996 § 23 Abs 3 lit a, AVG § 6, AVG § 13 Abs 8

Die erhebliche Verringerung der Hallengröße (hier: um ca 30%) sowie die Verlegung des geplanten Festmistlagers (hier: von der Ostseite auf die Nordseite der Halle) sind Projektmodifikationen, die das Wesen des Vorhabens verändern.

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