BVergG § 230
Eine nach dem Zeitpunkt der Angebotsöffnung datierte Urkunde ist nicht geeignet, das Vorliegen der technischen Leistungsfähigkeit für den gemäß § 230 Z 1 BVergG 2006 relevanten Zeitpunkt zu belegen.
VwGH, 27.10.2014, 2012/04/0065
BVergG § 230
Eine nach dem Zeitpunkt der Angebotsöffnung datierte Urkunde ist nicht geeignet, das Vorliegen der technischen Leistungsfähigkeit für den gemäß § 230 Z 1 BVergG 2006 relevanten Zeitpunkt zu belegen.
VwGH, 27.10.2014, 2012/04/0065