BVergG 2006 § 230, BVergG 2006 § 231 Abs 1
Durch Zukauf von maßanzufertigenden und zu verbauenden Bauprodukten wird der befugte Hersteller nicht zum Subunternehmer des Bauunternehmers. Auf die zivilrechtliche Frage, ob Warenkauf oder Werkvertrag vorliegt, kommt es dabei nicht entscheidend an.