tir ROG 2006 § 27 Abs 2 lit c, tir ROG 2006 § 54 Abs 1
Die Vermeidung eines Nutzungskonflikts zwischen Wohnnutzung und einem landwirtschaftlichen Betrieb ist in erster Linie Aufgabe der Flächenwidmungspläne.
tir ROG 2006 § 27 Abs 2 lit c, tir ROG 2006 § 54 Abs 1
Die Vermeidung eines Nutzungskonflikts zwischen Wohnnutzung und einem landwirtschaftlichen Betrieb ist in erster Linie Aufgabe der Flächenwidmungspläne.