stmk ROG 2010 § 40 Abs 4 Z 2, stmk ROG 2010 § 40 Abs 8
Aus § 40 Abs 8 erster Satz stmk ROG 2010 kann nicht abgeleitet werden, dass ein Bebauungsplan an sämtliche mittlerweile neu in Kraft getretene gesetzliche Bestimmungen anzupassen ist.
stmk ROG 2010 § 40 Abs 4 Z 2, stmk ROG 2010 § 40 Abs 8
Aus § 40 Abs 8 erster Satz stmk ROG 2010 kann nicht abgeleitet werden, dass ein Bebauungsplan an sämtliche mittlerweile neu in Kraft getretene gesetzliche Bestimmungen anzupassen ist.