BVergG 2006 § 98 Abs 7, BVergG 2006 § 106 Abs 7, BVergG 2006 § 129 Abs 1 Z 7
Bloß aus der Nennung des Herstellers, der eine Vielzahl von Produkten anbietet, steht noch nicht fest, welches konkrete Produkt der Zuschlagsempfänger einsetzen würde.
BVergG 2006 § 98 Abs 7, BVergG 2006 § 106 Abs 7, BVergG 2006 § 129 Abs 1 Z 7
Bloß aus der Nennung des Herstellers, der eine Vielzahl von Produkten anbietet, steht noch nicht fest, welches konkrete Produkt der Zuschlagsempfänger einsetzen würde.