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Kein Notweg für Betrieb einer Nostalgiebahn

RechtsprechungZivilrechtbbl 2015/36bbl 2015, 40 Heft 1 v. 1.2.2015

NWG § 1, NWG § 2, NWG § 3

Aufgrund der gebotenen einschränkenden Auslegung des Notwegegesetzes ist die Einräumung einer Servitut des Befahrens einer Gleisanlage mit einer Nostalgiebahn durch einen Notweg nicht möglich. Soweit der Verkäufer der „notleidenden“ Liegenschaften die Nutzung zum Betrieb einer Nostalgiebahn gekannt und gebilligt hat, berührt dies allein die vertragliche Beziehung zwischen Käufer und Verkäufer.

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