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Überschreitung des Kostenvoranschlages; Rechnungslegungserfordernisse

RechtsprechungZivilrechtbbl 2015/32bbl 2015, 38 Heft 1 v. 1.2.2015

ABGB § 1170a

Unterlässt der Werkunternehmer die Anzeige des nötigen Mehraufwandes und die damit verbundenen erhöhten Kosten, führt dies zum Verlust des Mehranspruchs, außer die Mehraufwendungen gehen auf erteilte Zusatzaufträge durch den Werkbesteller zurück.

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