ABGB § 1169
Der Auftraggeber muss ein Fachunternehmen über die in ihrem Tätigkeitsbereich typisch auftretenden Gefahren nicht warnen.
OGH, 26.08.2014, 9 Ob 54/14b
ABGB § 1169
Der Auftraggeber muss ein Fachunternehmen über die in ihrem Tätigkeitsbereich typisch auftretenden Gefahren nicht warnen.
OGH, 26.08.2014, 9 Ob 54/14b