wr BauO § 134a Abs 1
Mit der Einwendung, dass (hier: wegen der Kundenfrequenz eines Nahversorgers) die Sicherheit des Botschaftsgebäudes gefährdet werde, wird keine Verletzung von subjektiv-öffentlichen Nachbarrechten geltend gemacht.
wr BauO § 134a Abs 1
Mit der Einwendung, dass (hier: wegen der Kundenfrequenz eines Nahversorgers) die Sicherheit des Botschaftsgebäudes gefährdet werde, wird keine Verletzung von subjektiv-öffentlichen Nachbarrechten geltend gemacht.