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Abbrucharbeiten; Untersagung der Bauausführung; baupolizeilicher Auftrag

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2015/20bbl 2015, 34 Heft 1 v. 1.2.2015

tir BauO 2011 § 35 Abs 3, tir BauO 2011 § 42 Abs 2, tir BauO 2011 § 45 Abs 2

Auf Grund des besonderen Verfahrensregimes für Abbrucharbeiten (§§ 42 bis 45 tir BauO) und der damit verbundenen Wahlfreiheiten des Bauwerbers (Verbindung oder Trennung von Abbruch- und Bauverfahren) dürfen unzulässige Abbrucharbeiten nur auf der Grundlage des § 45 Abs 2 tir BauO eingestellt werden.

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