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Gelbe Gefahrenzone; Auflage; staufreier Oberflächenwasserabfluss; Einfriedung; baupolizeilicher Beseitigungsauftrag

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2015/18bbl 2015, 34 Heft 1 v. 1.2.2015

tir BauO 2011 § 39 Abs 1

Die Errichtung einer Einfriedungsmauer (hier: Streifenfundament für einen Holzzaun) widerspricht der Auflage der Baubewilligung, einen staufreien, schadlos und unkonzentrierten Oberflächenwasserabfluss auf dem Grundstück sicherzustellen.

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