stmk BauG 1995 § 5, stmk BauG 1995 § 26 Abs 1
Mit der Einwendung, dass der Schnee (hier: von der Zufahrt) nicht auf dem Nachbargrund gelagert werden dürfe, wird keine Verletzung von subjektiv-öffentlichen Nachbarrechten geltend gemacht.
stmk BauG 1995 § 5, stmk BauG 1995 § 26 Abs 1
Mit der Einwendung, dass der Schnee (hier: von der Zufahrt) nicht auf dem Nachbargrund gelagert werden dürfe, wird keine Verletzung von subjektiv-öffentlichen Nachbarrechten geltend gemacht.