sbg BGG § 12a, sbg BGG § 24, AVG § 8
Jene Parteien (bzw deren Rechtsnachfolger im Eigentum), die im Bauplatzerklärungsverfahren Parteistellung hatten, müssen auch im Verfahren betreffend die Änderung der Bauplatzerklärung Parteistellung haben.
sbg BGG § 12a, sbg BGG § 24, AVG § 8
Jene Parteien (bzw deren Rechtsnachfolger im Eigentum), die im Bauplatzerklärungsverfahren Parteistellung hatten, müssen auch im Verfahren betreffend die Änderung der Bauplatzerklärung Parteistellung haben.