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Änderung der Bauplatzerklärung; Parteistellung; Rechtskraft

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2015/13bbl 2015, 31 Heft 1 v. 1.2.2015

sbg BGG § 12a, sbg BGG § 24, AVG § 8

Jene Parteien (bzw deren Rechtsnachfolger im Eigentum), die im Bauplatzerklärungsverfahren Parteistellung hatten, müssen auch im Verfahren betreffend die Änderung der Bauplatzerklärung Parteistellung haben.

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